Fahrschule Hendrichs
Fahren lernen in Lennestadt!
Hallo und Herzlich Willkommen
bei der Fahrschule Hendrichs in Lennestadt!
Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Homepage aufmerksam geworden
sind! Gerne können Sie sich hier über unser Team, unsere Dienstleistungen sowie die verschiedenen Führerscheinklassen informieren. Neben der Ausbildung von Fahranfängern bieten wir die Aus- und Weiterbildung nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) für Berufskraftfahrer an.
Sie haben noch weitere Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Wir freuen uns auf Sie,
Ihr Team der Fahrschule Hendrichs.
Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus
Sie sind sich nicht sicher, welchen Führerschein Sie machen möchten oder wie die Abkürzung lautet? Wir haben hier alle gängigen Führerscheinklassen aufgelistet – am häufigsten ist wohl der normale PKW-Führerschein der Klasse B. Außerdem bilden wir verschiedene Motorradklassen (AM, A, A1, A2), Lkw-Klassen (C, CE, C1, C1E) sowie Sonderklassen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (T, L) aus.
Wie bereits im Einleitungstext erwähnt, handelt es sich bei der Führerscheinklasse B um den normalen Pkw-Führerschein. Er berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht (auch zulässige Gesamtmasse genannt) von bis zu 3.500 kg und einem Anhänger von 750 kg oder einem Zuggewicht von max. 3500 kg Gesamtmasse.
Die Führerscheinklasse B96 definiert die kleinste Anhängerklasse und berechtigt zum Führen eines Gespanns mit einer Gesamtmasse von bis zu 4.250 Kilogramm. Die Führerscheinklasse ist europaweit gültig und wird im Führerschein eingetragen.
Mit der Führerscheinklasse BE dürfen schwerere Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 Kilogramm befördert werden. Maximalgewicht der Kombination ist auf 7000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3500 Kilogramm Anhänger) begrenzt.
Krafträder
Endlich unabhängig sein, das wünschen sich viele junge Menschen – der Einstieg in die Selbstständigkeit ist mit der kleinsten Führerscheinklasse möglich. Die Führerscheinklasse AM berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern (Mopeds) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (Elektrofahrzeuge bis 4 kW). Mit dieser Führerscheinklasse dürfen auch dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h geführt werden. Diese Kleinkrafträder dürfen außerdem nur über höchstens zwei Sitzplätze einschließlich Fahrersitz und eine Höchstmasse von 270 kg verfügen. Weiterhin auch vierrädrige Leichtkraftwagen bis 50m³ Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit mit einer Leermasse von höchstens 425 kg. Diesen Führerschein können junge Menschen bereits mit 15 Jahren machen, wobei erst ab dem 16. Lebensjahr Fahrten ins Ausland erlaubt sind.
Mit 16 Jahren können Jugendliche die nächsthöhere Führerscheinklasse A1 erwerben. Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von bis zu 11 kW (bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis zu 15 kW), bei denen das Verhältnis von Leistung/Leergewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mit Erreichen der Volljährigkeit kann die Führerscheinklasse A2 erworben werden. Mit der Klasse A2 dürfen Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von höchstens 0,2 kW/kg (die nicht von Krafträdern mit einer Motorleistung von über 70 kW abgeleitet sind) gefahren werden. Nach zwei Jahren ist der Erwerb der Führerscheinklasse A möglich.
Die Führerscheinklasse A kann mit 20 Jahren erworben werden, wenn der Führerschein der Klasse A2 bereits zwei Jahre vorhanden ist, oder als Direkteinstieg mit 24 Jahren. Der Führerschein der Klasse A berechtigt zum Führen aller Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge.
Kraftwagen
Mit der Führerscheinklasse C1 dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7.500 kg und höchstens 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer/in) befördert werden. Der Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten.
Die Führerscheinklasse C1E berechtigt auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen.
Grundsätzlich sind für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Bei einer Erweiterung von Klasse C1 auf Klasse C1E entfällt die Theorie.
Ebenfalls wie die Führerscheinklasse C1 berechtigt die Führerscheinklasse C zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg, höchstens 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer/in) und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg. Für diese Führerscheinklasse gibt es jedoch keine Massebeschränkung.
Zugfahrzeuge der Führerscheinklasse C, die mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg kombiniert sind, dürfen mit der Führerscheinklasse CE geführt werden.
Kfz + Personenbeförderung
Die Führerscheinklasse D1 berechtigt zur Personenbeförderung. Es dürfen Kraftfahrzeuge geführt werden, die für die Beförderung von maximal 16 Personen (ohne Fahrer/in) ausgelegt und nicht länger als 8 m sind. Außerdem dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Mit der Führerscheinklasse D dürfen Kraftfahrzeuge mit einer Auslegung von mehr als 8 Personen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg befördert werden.
Wer einen Anhänger über 750 kg mitführen möchte, muss die Führerscheinklasse D1 bzw. D um die Führerscheinklasse D1E oder DE erweitern.
Zug- & Arbeitsmaschinen
Für das Führen von land- und forstwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen sind die Führerscheinklassen L bzw. T erforderlich.
Die Führerscheinklasse T berechtigt zum Führen von selbstfahrenden Futtermischwagen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sowie Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h einschließlich Anhänger. Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse T beträgt 16 Jahre. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen nur Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h geführt werden.
Die Führerscheinklasse L berechtigt zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sowie von Kombinationen aus Zugfahrzeugen und Anhängern, wenn diese mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden dürfen. Darüber hinaus berechtigt die Führerscheinklasse L zum Führen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, selbstfahrenden Futtermischwagen, Staplern und anderen Flurförderzeugen (auch mit Anhängern) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse L beträgt 16 Jahre.
Mit den Fahrerlaubnis Klassen L und T dürfen nur Fahrten zu Land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durchgeführt werden.
Mit uns immer auf der richtigen Spur.
Unsere Fahrschulstandorte und Unterichtszeiten
Vor Ort für Sie da! Sie können unsere Fahrschule an insgesamt vier Standorten in den Orten Elspe, Fretter, Grevenbrück und Heggen besuchen. Eines haben aber alle Standorte gemeinsam: Sie werden von unserem herzlichen und motivierten Team empfangen und treffen auf erfahrene Fahrlehrer/innen. Neben der Theorie steht bei uns natürlich die Praxis im Vordergrund und unser Team gibt Ihnen viele nützliche Tipps und trainiert ausgiebig mit Ihnen.
Wir legen großen Wert auf unsere Fahrzeuge, daher erwarten Sie in unserem modernen Fuhrpark sehr gepflegte und neuwertige Fahrzeuge. Kommen Sie vorbei – wir beraten Sie gerne und vereinbaren einen Termin mit Ihnen!
Elspe
Dienstag & Donnerstag
18.00 – 19.30 Uhr
Bielefelder Str. 72
57368 Lennestadt
Fretter
Montag & Mittwoch
18.00 – 19.30 Uhr
Esloher Str. 168
57413 Fretter
Grevenbrück
Dienstag & Donnerstag
18.00 – 19.30 Uhr
Kölner Str. 24
57368 Lennestadt
Heggen
Montag & Mittwoch
18.00 – 19.30 Uhr
Hauptstr. 62
57413 Finnentrop
Unser Fuhrpark
Mit einem modernen Fuhrpark lernt es sich viel leichter. Sehen Sie sich unsere Fahrzeuge an und stellen Sie uns Fragen, wenn Sie was wissen möchten.
Unser Fuhrpark besteht aus 10 PKW (2 x VW Golf 7, 6 x VW T-Roc, 2 x VW Tiguan Automatik, 1 x VW T-Roc Automatik), LKW (MAN TGX 26480, Automatik, mit Zentralachsanhänger, BDF Wechselsystem) und Motorräder( Kawasaki und KTM) alle Klasse A mit ABS.
Kontakt
Gerade am Anfang tauchen sicher noch viele Fragen auf, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beantworten Ihre offenen Fragen.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0170 8687 065 oder 0171 8040 185, per E-Mail info@fahrschule-hendrichs.de oder über das Kontaktformular.
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